Kostenübernahme

Wichtige Informationen

Die Behandlungen können mit ärztlicher Verordnung von den privaten Versicherungen erstattet werden.

Sie haben auch die Möglichkeit alle Behandlungen als Selbstzahler zu buchen.

Ab dem 01.10.2022 rechnen wir keine gesetzlichen Versicherungen und Berufsgenossenschaften mehr ab.